Finanzielle Mittel 2014

Für Massnahmen in der Viehwirtschaft (inkl. Tierzuchtförderung und Entsorgungsbeiträge) wurden im Berichtsjahr insgesamt 94,0 Millionen Franken gesprochen.

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Massnahmen auf dem Schlachtvieh- und Fleischmarkt 

In Form einer Leistungsvereinbarung hat das BLW der Genossenschaft Proviande Vollzugsaufgaben auf dem Schlachtvieh- und Fleischmarkt übertragen. 

Neutrale Qualitätseinstufung 

Gestützt auf die Schlachtviehverordnung stuft Proviande in grossen Schlachtbetrieben (per Ende des Berichtsjahres 27 Betriebe) die Qualität der Tierkörper ein. Als «gross» gilt ein Betrieb, wenn er im Durchschnitt mehr als 120 Schweine oder rund 23 Stück Grossvieh pro Woche schlachtet. Bei Tieren der Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Pferdegattung werden die Fleischigkeit und der Ausmastgrad optisch nach der sogenannten CH-TAX bestimmt. Bei Tieren der Schweinegattung wird die Fleischigkeit – der Magerfleischanteil – mit Geräten bestimmt. Die Ergebnisse der neutralen Qualitätseinstufung werden zentral auf einem Server der identitas AG gespeichert. Die Qualität der Schlachttiere muss mit wenigen Ausnahmen auch in allen weiteren Schlachtbetrieben bestimmt werden, wobei diese Einstufung von Angestellten der Schlachtbetriebe ausgeführt werden darf. Die neutrale Qualitätseinstufung dient der Verbesserung der Transparenz und der Schlachtkörperqualität, statistischen Zwecken sowie der korrekten Abrechnung der Schlachttiere.

Die in den letzten Jahren beobachtete Zunahme der Fleischigkeit von geschlachteten Tieren ist auf den hohen Wissensstand der Tierzüchter zurückzuführen. Knapp 66 % der Muni, 30 % der Kälber und 63 % der Lämmer wurden 2014 als vollfleischig oder sehr vollfleischig eingestuft. Im Jahr 2005 waren es noch 43 % der Muni, 17 % der Kälber und 43 % der Lämmer. Die Fleischigkeit der Kühe stagnierte dagegen in derselben Zeitspanne. In den letzten Jahren waren zwischen 40 % und 47 % der geschlachteten Kühe leerfleischig oder sehr leerfleischig. Der grosse Anteil von Milchkühen und die Haltung von speziellen Milchrassen sind für diese Entwicklung verantwortlich.

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Überwachung von öffentlichen Märkten und Organisation von Markentlastungsmassnahmen

Vor Beginn des Kalenderjahres erstellt Proviande in Übereinkunft mit den Kantonen und den bäuerlichen Organisationen ein Jahresprogramm für öffentliche Schlachtvieh- und Schafmärkte. Dieses beinhaltet Ort und Datum des Marktes sowie die Tierkategorien, die aufgeführt werden können. Im Rahmen der Umsetzung der Agrarpolitik 2014-2017 wurde in der Schlachtviehverordnung per 1. Juli 2014 ein neues Mindestalter von 161 Tagen für Tiere der Rindviehgattung, welche zur Auffuhr auf die öffentlichen Märkte berechtigt sind, festgelegt. Proviande hat die Weisungen für die Durchführung der öffentlichen Märkte entsprechend angepasst und die öffentlichen Kälbermärkte wurden nur noch bis zum 30. Juni 2014 durchgeführt.

Die rückläufigen Bestände an Verarbeitungstieren führten im Berichtsjahr zu einem leichten Rückgang der Grossviehmärkte und der Anzahl ersteigerter Tiere (rund 2 500 Tiere weniger, respektive minus 4,3 %) gegenüber dem Vorjahr. Die Anzahl ersteigerter Schafe hingegen stieg gegenüber dem Jahr 2013 um rund 2500 Tiere, respektive 3,5 %.

In den Perioden mit saisonalen und anderen vorübergehenden Überschüssen werden auf den Märkten nicht verkäufliche Tiere den übernahmepflichtigen Kontingentsanteilsinhabern zugeteilt. Im Rahmen dieser Marktabräumungen teilte Proviande 2677 Tiere der Schafgattung und 304 Tiere der Rindergattung an Händler zu, die Inhaber eines Zollkontingentsanteils waren. Für diese Übernahmen müssen die Händler den von Proviande festgestellten Wochenpreis bezahlen.

Zahlen zu den überwachten öffentlichen Märkten 2014 

MerkmalEinheitKälber¹GrossviehSchafe
Überwachte öffentliche MärkteAnzahl153709325
Ersteigerte TiereAnzahl23 97255 72173 383
Durchschnittliche Anzahl Tiere pro MarktAnzahl15779226
Anteil aufgeführte Tiere an allen Schlachtungen%101433
Zugeteilte Tiere (Marktabräumung)Anzahl93042 677

 ¹ Die öffentlichen Kälbermärkte wurden letztmals von Januar bis Juni 2014 durchgeführt 
Quelle: Proviande  

 
Das Angebot an Schlachtkälbern überstieg im Frühjahr und Sommer 2014 saisonal bedingt die Nachfrage. Zur Stützung der Kälberpreise lagerten Schlachtbetriebe 593 Tonnen Kalbfleisch ein, welches sie im Herbst wieder auslagerten. Das BLW zahlte 3,1 Millionen Franken (ca. 5 Fr. je kg) an die Lagerkosten und den Wertverlust infolge des Einfrierens. 

Massnahmen auf dem Eiermarkt 

Besonders nach Ostern sinkt die Nachfrage nach Eiern markant. Um die Auswirkungen saisonaler Marktschwankungen zu mildern wurden 2014 nach Anhörung der interessierten Kreise im Rahmen der bewilligten Kredite rund 1,3 Millionen Franken für Verwertungsmassnahmen zur Verfügung gestellt. Innerhalb der sogenannten «Aufschlagsaktion» schlugen die Eiprodukthersteller im Berichtsjahr 11,8 Millionen inländische Konsumeier auf und das hergestellte Eiweiss und Eigelb wurde in der einheimischen Nahrungsmittelindustrie verwertet. Damit wurde der Konsumschaleneiermarkt entlastet. Der Handel seinerseits verbilligte 5,4 Millionen Konsumeier zu Gunsten der Konsumentinnen und Konsumenten. Pro aufgeschlagenes Ei richtete der Bund einen Beitrag von 9 Rappen und pro verbilligtes Ei einen Beitrag von 5 Rappen aus. Die Branche selber steuert etwa den gleichen Betrag an die Marktentlastung bei. Insgesamt nahmen zehn Firmen an der Aufschlagsaktion und acht Firmen an der Verbilligungsaktion teil.

Massnahmen zur Verwertung inländischer Schafwolle 

Gestützt auf die Verordnung über die Verwertung der inländischen Schafwolle unterstützte das BLW im Jahr 2014 in erster Priorität innovative Projekte zur Schafwollverwertung. In zweiter Priorität erhielten Selbsthilfeorganisationen Beiträge für die Verwertung der inländischen Schafwolle. Diese Organisationen müssen die eingesammelte Wolle mindestens sortieren, waschen und zur Weiterverarbeitung zu Endprodukten abgeben, wobei nur das Waschen ausnahmsweise im Ausland erfolgen darf. In diesem Rahmen unterstützte das BLW im Jahr 2014 acht innovative Projekte mit insgesamt rund 0,5 Millionen Franken.

Sieben Selbsthilfeorganisationen haben 203 Tonnen Schafwolle gesammelt, sortiert, gewaschen und diese zur Weiterverarbeitung für Endprodukte im Inland abgegeben. Der Beitrag des Bundes für gewaschene Wolle betrug 2 Fr. je kg, was einen Betrag von insgesamt rund 0,4 Millionen Franken ergab. 

Förderung der Tierzucht 

Bundesbeiträge zur Förderung der Tierzucht können nach Artikel 144 LwG nur an anerkannte Tierzuchtorganisationen ausgerichtet werden. Sämtliche anerkannten Zuchtorganisationen werden auf der Homepage des BLW publiziert (Link Zuchtorganisationen). Die Ausführungsbestimmungen sind in der Tierzuchtverordnung (TZV) festgehalten. Diese regelt die Voraussetzungen, welche eine Zuchtorganisation bei Tieren der Rinder-, Schweine-, Schaf- und Ziegengattung sowie bei Equiden, Kaninchen, Geflügel, Honigbienen und Neuweltkameliden erfüllen muss, um vom BLW anerkannt zu werden. Die Anerkennung ist auf maximal zehn Jahre befristet.

Mit Inkraftsetzung der revidierten Tierzuchtverordnung (TZV) per 1. Januar 2013 können die Beiträge je Herdebuchtier nur abgerechnet werden, wenn a) deren Eltern und Grosseltern in einem Herdebuch der gleichen Rasse eingetragen oder vermerkt sind, und b) sie einen Blutanteil von 87,5 % oder mehr der entsprechenden Rasse aufweisen. Weiter dürfen züchterische Massnahmen nur für Tiere abgerechnet werden, deren Eigentümerin oder Eigentümer im Beitragsjahr Aktivmitglied einer anerkannten Zuchtorganisation ist und Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein hat. Eine züchterische Massnahme darf je Tier und je Jahr nur einmal abgerechnet werden.

Durch die Anpassung der TZV auf den 1. Juli 2014 konnten für dieses Jahr erstmals auch Beiträge für die Durchführung einer Gesundheitsleistungsprüfung beim Rindvieh ausbezahlt werden. Das Hauptinteresse an der Erfassung und Aufzeichnung von Gesundheitsmerkmalen im Rahmen einer Gesundheitsleistungsprüfung nach internationalem Standard liegt in der Nutzung von klinischen und diagnostischen Befunden für die Zucht von robusten Tieren, insbesondere im Rahmen der genomischen Selektion. Durch die Bestrebungen der Zuchtorganisationen und die Unterstützung durch den Bund wird ein wichtiger Beitrag zur Tiergesundheitsstrategie Schweiz 2010+ (Link) des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) geleistet.

Im Jahr 2014 wurden an 22 Zuchtorganisationen Beiträge von insgesamt rund 33,4 Millionen Franken ausgerichtet. Damit wurden die Herdebuchführung, die Durchführung von Leistungsprüfungen und die Erhaltung von Schweizer Rassen unterstützt. Für die Erhaltung werden meist mehrjährige Projekte durchgeführt. Lag der Gesamtbeitrag an eine Zuchtorganisation unter 50 000 Franken, wurde kein Beitrag ausbezahlt. Davon ausgenommen sind Beiträge an Zuchtorganisationen von Schweizer Rassen.


Mittelverteilung 2014 

Rund 23,5 Millionen Franken resp. knapp 70 % der zur Verfügung stehenden Tierzuchtmittel flossen an die Rindviehzucht, davon zwei Drittel an die Durchführung der Milchleistungsprüfungen. Mit den Tierzuchtbeiträgen des Bundes können die züchterischen Dienstleistungen der Organisationen verbilligt werden. Die Züchterinnen und Züchter profitieren, indem sie beispielsweise tiefere Tarife für die Milchleistungsprüfungen bezahlen.

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Überprüfung der Zuchtorganisationen

Zur Kontrolle des Einsatzes der Mittel zur Förderung der Tierzucht werden anerkannte Zuchtorganisationen überprüft: Dabei werden alle Zuchtorganisationen innerhalb von fünf Jahren mindestens einmal vor Ort kontrolliert. 2014 wurden vier anerkannte Zuchtorganisationen überprüft. Die Inspektion wurde mit einem Bericht dokumentiert, welcher allfällige Mängel darlegte und Anweisungen zu deren Behebung unterbreitete. 

Erhaltung gefährdeter Schweizer Rassen 

Das BLW ist sich der grossen Bedeutung der tiergenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft bewusst und unterstützt deshalb Massnahmen zur Erhaltung und Förderung gefährdeter Nutztierrassen mit Schweizer Ursprung. Diese Rassen haben trotz geringerer Wirtschaftlichkeit ganz besondere kulturelle und ökologische Werte und sind von grosser Bedeutung für die Biodiversität. Um künftig auf neue Rahmenbedingungen wie Änderungen des Klimas, Erwartungen der Gesellschaft oder spezifische Anforderungen an die Produkte reagieren zu können, werden alte Rassen mit ihrer hohen Anpassungsfähigkeit und Robustheit wieder vermehrt Bedeutung erlangen und müssen deshalb erhalten und gefördert werden. Dank engagierter Züchterinnen und Züchtern und der fachlichen Unterstützung durch die Zuchtverbände konnten verschiedene, weniger wirtschaftliche Rassen bis heute erhalten bleiben. Die bisherige finanzielle Unterstützung durch den Bund hat sich dabei positiv auf die Populationsgrössen ausgewirkt.

Gegenwärtig werden 23 Rassen verschiedener Tiergattungen (Rinder, Pferde, Schafe, Ziegen, Schweine, Bienen, Kaninchen und Hühner), welche aufgrund ihrer kleinen Populationen, eines zu hohen Inzuchtgrades oder aufgrund traditioneller Beweggründe als gefährdet gelten, unterstützt. Anerkannte Zuchtorganisationen, NGO und Forschungsinstitutionen können Projekte zur Erhaltung und Förderung gefährdeter Rassen einreichen. Diese Projekte beinhalten spezifisch ausgerichtete Erhaltungsmassnahmen, Massnahmen in Verbindung mit auf den Markt ausgerichteten Spezialprodukten gefährdeter Rassen oder Forschungsprojekte zur Abklärung, bzw. Verbesserung der genetischen Vielfalt. Weiter organisiert das BLW jährlich gemeinsam mit der Schweizerischen Vereinigung für Tierproduktion (SVT) einen Workshop zu tiergenetischen Ressourcen. 2014 fand dieser unter dem Titel «Tiergenetische Ressourcen – Erhaltung und Förderung Tiergenetischer Ressourcen auf Familienbetrieben», statt. Dabei stellten Züchter ihre Erhaltungsmassnahmen vor und es wurden verschiedene populationsgenetische Parameter diskutiert, denen die Zuchtorganisationen künftig noch vermehrt Beachtung schenken sollten. Zusammen mit den Betroffenen wird der Nationale Genpool für Rinder, Schweine, Pferde und Ziegen (ex-situ Massnahme) laufend weiter ausgebaut. Auf internationaler Ebene engagiert sich das BLW ebenfalls stark im Bereich tiergenetischer Ressourcen. Dies beispielsweise durch das Präsidium im European Regional Focal Point, einem Verbund von über 45 europäischen Staaten, sowie in verschiedensten Kommissionen und Arbeitsgruppen der FAO.  

Entsorgungsbeiträge 

Mit der Agrarpolitik 2014–2017 (AP 14–17) wurden die Beiträge an die Kosten der Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (sog. Entsorgungsbeiträge) auf die geschlachteten Tiere der Pferde- und Geflügelgattung erweitert (Art. 45a Abs. 2 TSG). Für die Umsetzung dieser Massnahme wurde in Anlehnung an das bisherige System für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen die TVD eingeschaltet. Der ausgesprochene Betrag von 25 Franken pro geschlachtetem Equide mit Meldung an die TVD hat eine positive Auswirkung auf die Meldedisziplin der Schlachtbetriebe gezeigt. Beim Geflügel wurde ein neues System eingeführt. Pro Tonne Lebendgewicht werden den Geflügelschlachtbetrieben auf Gesuch hin 12 Franken Entsorgungsbeiträge ausgerichtet.

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15 Schlachtbetriebe haben ein Gesuch um Entsorgungsbeiträge für insgesamt 100 500 Tonnen Lebendgewicht an die TVD gerichtet. Dafür konnten sie insgesamt 1,2 Millionen Franken Entsorgungsbeiträge einnehmen. Die fünf grössten Betriebe erhielten 99,9 % der Beiträge, wobei einem Betrieb über 50 % ausbezahlt wurde.

Hans Ulrich Leuenberger, BLW, Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht, hansulrich.leuenberger@blw.admin.ch
Corinne Boss, BLW, Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht
Hanspeter Lüthi, BLW, Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht
Catherine Marguerat, BLW, Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht