Die staatlichen Sozialwerke und Personenversicherungen sowie Sachversicherungen und private Institutionen sind sowohl für die bäuerliche als auch für die nicht-bäuerliche Bevölkerung Teil des formalen Sicherheitsnetzes. Diese verschiedenen Sozialversicherungen wie AHV/IV oder Kranken- und Unfallversicherung bieten den Menschen einen weitreichenden Schutz vor Risiken, deren finanzielle Folgen sie nicht allein bewältigen können.

Bei den meisten Sozialversicherungen ist eine Auswertung nach Berufskategorie nicht möglich. Die nachfolgende Untersuchung beschränkt sich daher auf die AHV, die Familienzulagen in der Landwirtschaft sowie die Sozialhilfe.

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist der bedeutendste Pfeiler der Alters- und Hinterlassenenvorsorge in der Schweiz. Sie soll den Existenzbedarf bei Wegfall des Erwerbseinkommens in Folge von Alter oder Tod des Versorgers oder der Versorgerin decken. Die 1948 eingeführte AHV-Rente ist dabei abhängig vom beitragspflichtigen Einkommen in der aktiven Zeit sowie von allfälligen Erziehungs- und Betreuungsgutschriften.

Die AHV-Einkommensstatistik umfasst sämtliche AHV-pflichtigen Einkommen eines Beitragsjahres unabhängig von der Dauer der Erwerbstätigkeit. Für das Jahre 2011 zählte man rund 5,2 Millionen AHV-Beitragszahlende (Erwerbstätige und Nichterwerbstätige). Davon waren 4,8 Millionen erwerbstätige Beitragszahlende im Alter von 18 bis 63/64 Jahren.

Die aktuellste verfügbare AHV-Einkommensstatistik von 2011 zeigt, dass unter den insgesamt 4 843 000 erwerbstätigen Beitragszahlern im Alter von 18 bis 63/64 Jahren 53 300 selbständige Landwirte und selbständige Landwirtinnen bzw. Bäuerinnen sind. Bei 36 000 Landwirten und 4200 Landwirtinnen bzw. Bäuerinnen war das AHV-Einkommen aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit gemessen an ihrem gesamten AHV-Einkommen anteilsmässig am höchsten. Rund die Hälfte der selbständigen Beitragszahlenden aus der Landwirtschaft ging einer ausserbetrieblichen Erwerbstätigkeit nach.

AHV-Einkommen von Selbständigen in der Landwirtschaft¹
(Personen im Alter von 18 bis 63/64 Jahren)²

AHV-Einkommen 2011AnzahlTotal mittleres AHV-Einkommendavon aus Landwirtschaftdavon aus anderer Erwerbstätigkeit³Mittleres Alter
  Fr.Fr.Fr.Jahre
Männer47 70065 00046 00019 00048,1
Frauen5 50035 00024 00011 00047,8
Total bzw Mittelwert53 30062 00044 00018 00048,0

1 Spezialauswertung
2 Erwerbstätige Personen im Jahr des Erreichens des AHV-Alters (64 bzw. 65 Jahre) sowie nach dem AHV-Alter (65+ bzw. 66+ Jahre) werden nicht berücksichtigt.
3 Personen ohne andere Erwerbstätigkeit: Bei der Berechnung des Mittelwertes wird der Betrag von 0 Franken eingesetzt.
Quellen: Individuelle Konten der AHV, Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) – Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV); Stand März 2015

Die Einkommenseinträge in den individuellen AHV-Konten werden jährlich von den Ausgleichskassen der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) übermittelt. Die Übermittlung erfolgt nach Beitragsarten. Dabei werden Selbständige in der Landwirtschaft mit einer separaten Beitragsart (Beitragsart 9) gemeldet. Selbständigerwerbenden, welche nur den AHV-Mindestbeitrag entrichten, wird ein Einkommen in ihrem individuellen Konto eingetragen (2011: 9094 Fr.). In der Landwirtschaft ist dies bei 18 % bzw. 7950 Männern und 1875 Frauen der Fall.

Die Familienzulagen

Familienzulagen sind, neben Steuererleichterungen, das wichtigste Mittel des Familienlastenausgleichs. Im Gegensatz zu den Leistungen der übrigen Sozialversicherungen bilden sie nicht einen Einkommensersatz, sondern eine Einkommensergänzung.

Die Familienzulagen in der Landwirtschaft gelten ausschliesslich für selbständige Landwirtinnen/Landwirte, Älpler, Berufsfischer sowie landwirtschaftliche Arbeitnehmende. Sie werden hauptsächlich durch die öffentliche Hand finanziert, dabei übernimmt der Bund zwei Drittel und die Kantone übernehmen einen Drittel.

Ansätze von Familienzulagen in der Landwirtschaft

Art der FamilienzulageAnsatz (in Fr.)
Kinderzulage¹ (Kinder bis 16 Jahren)200
Ausbildungszulage¹ (Kinder von 16 bis 25 Jahren)250
Haushaltungszulage100

¹Berggebiet: um 20 Fr. höher
Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)

Die Höhe der Familienzulagen in der Landwirtschaft entspricht den Mindestansätzen nach dem Familienzulagengesetz (FamZG). Es werden demnach Kinderzulagen von 200 Franken und Ausbildungszulagen von 250 Franken pro Monat ausgerichtet. Im Berggebiet sind diese Ansätze um 20 Franken höher. Landwirtschaftliche Arbeitnehmende erhalten zusätzlich eine monatliche Haushaltungszulage von 100 Franken. Einzelne Kantone richten zusätzlich zu diesen Zulagen noch weitere aus.

Bezug von Familienzulagen in der Landwirtschaft 2013 und 2014

 2013 2014 
 Bezüger/innenFamilienzulagenBezüger/innenFamilienzulagen
 AnzahlMio. Fr.AnzahlMio. Fr.
Landwirtschaftliche Arbeitnehmende
7 630 7 550 
Kinderzulagen8 44216,2928 32915,803
Ausbildungszulagen2 3115,0662 2394,723
Haushaltungszulagen7 2326,5237 3116,576
Landwirte/Landwirtinnen15 787 14 745 
Kinderzulagen26 04764,43224 47560,573
Ausbildungszulagen11 42931,85110 39930,184
Total23 417124,16422 295117,859

Ohne Älpler und Fischer
Quelle: BSV

Die finanziellen Mittel, die in Form von Familienzulagen in die Landwirtschaft fliessen, haben in den letzten Jahren – bedingt durch einen Rückgang der Bezüger bzw. der Anzahl Kinder – deutlich abgenommen und belaufen sich 2014 auf 118 Millionen Franken. Familienzulagen wurden bis Ende 2007 nur an Kleinbauern (Einkommensgrenze 30 000 Fr.) ausgerichtet. 2008 fiel die Einkommensgrenze und alle selbständigen Landwirte hatten Anspruch auf Familienzulagen. Vergleichbare Zahlen liegen deshalb erst ab diesem Zeitpunkt vor: 2009 beliefen sich die ausbezahlten Familienzulagen in der Landwirtschaft noch auf insgesamt 150 Millionen Franken.

Die Sozialhilfe

Die Bundesverfassung garantiert jedem in der Schweiz sich aufhaltenden Menschen einen Anspruch auf Hilfe in Notlagen. Die Kantone gewähren im Rahmen der öffentlichen Sozialhilfe Leistungen an Personen, die nicht für ihren Bedarf oder denjenigen ihrer Familie aufkommen können. Zuständigkeit und Vollzug der Sozialhilfe sind je nach Kanton oder Gemeinde unterschiedlich organisiert – kantonal, regional oder kommunal.

Erwerbstätige Sozialhilfe-Beziehende in der Landwirtschaft 2013¹

Erwerbssituation
der erwerbstätigen
Antrag stellenden
Person in der Landwirtschaft
Erwerbstätige Antragsteller in der LandwirtschaftWeitere unterstützte
Personen
im Fall (Erwachsene und Kinder)
Ausbezahlte Summe
pro Fall
Mittelwert der ausbezahlten Summe pro Fall
 AnzahlAnzahlMio. Fr.Fr.
Selbständig45940,68615 200
Regelmässig Angestellt1804002,48413 800
Übrige Erwerbssituation («Arbeit auf Abruf», «Gelegenheitsarbeit» usw.)2654513,89814 700
Total4909457,06714 400

1 Spezialauswertung
Grundgesamtheit: Personen in Fällen (Unterstützungseinheiten), in denen die Antrag stellende Person in der Landwirtschaft (inkl. Forst, Fischerei) erwerbstätig und zwischen 15 und 64 Jahren alt ist.  
Quelle: Bundesamt für Statistik (BFS)

2013 wurde an 490 Fälle aus der Landwirtschaft 7 Millionen Franken Sozialhilfe gewährt, was pro Fall 14 400 Franken entspricht; in der Schweiz sind es durchschnittlich 14 100 Franken pro Fall. In der Mehrheit der Fälle wurde 2013 die Sozialhilfe vorübergehend, d. h. weniger als ein Jahr lang, bezogen.

Der Bedarfsnachweis als Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Sozialleistungen führt dazu, dass die finanziellen Verhältnisse des Haushaltes und des Betriebes aufgedeckt und bisher Privates einer Behörde mitgeteilt werden müssen. Unter den Bauernfamilien verbreitete Werte wie Autonomie, Eigenständigkeit und Unabhängigkeit stehen der Inanspruchnahme der Sozialhilfe entgegen. Wegen der engen Verflechtung von Betrieb und Privathaushalt besteht in der Landwirtschaft zudem eine hohe Flexibilität bezüglich Einsatz von Arbeit und Finanzen. Bäuerinnen und Landwirte nehmen unter anderem auch deshalb selten Sozialhilfe in Anspruch: Der Gürtel wird in finanziell schwierigen Zeiten enger geschnallt und sie leben «von der Substanz». Auch die Angst vor einer Stigmatisierung als Sozialhilfebezüger ist nach wie vor gross.

Esther Grossenbacher, BLW, Fachbereich Sozioökonomie und Evaluation, esther.grossenbacher@blw.admin.ch