Einleitung «POLITIK»
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ist das Kompetenzzentrum des Bundes für den Agrarsektor. Es hat den Auftrag, die Massnahmen des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 zu vollziehen. All diese Massnahmen sind im Landwirtschaftsartikel der Bundesverfassung aus dem Jahr 1996 (Art. 104 BV) verankert. Demnach muss der Bund dafür sorgen, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zur:
sicheren Versorgung der Bevölkerung;
Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen;
Pflege der Kulturlandschaft;
dezentralen Besiedelung des Landes;
Gewährleistung des Tierwohls.
Die Mittel des Bundes zugunsten der Landwirtschaft werden in die drei Zahlungsrahmen «Produktion und Absatz», «Direktzahlungen» und «Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen» gegliedert.
Produktion und Absatz
Die agrarpolitischen Instrumente in diesem Bereich schaffen Rahmenbedingungen, die es der Schweizer Landwirtschaft ermöglichen, durch eine nachhaltige und qualitativ hochstehende Produktion eine möglichst hohe Wertschöpfung auf den in- und ausländischen Märkten zu erzielen.
Direktzahlungen
Leistungen der Landwirtschaft zugunsten der Gesellschaft wie die Landschaftspflege, die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und der Beitrag zur dezentralen Besiedlung sowie besondere ökologische Leistungen werden nicht über den Markterlös abgegolten. Mit den Direktzahlungen stellt der Bund sicher, dass die Landwirtschaft diese Leistungen zugunsten der Allgemeinheit erbringt.
Grundlagenverbesserung und soziale Begleitmassnahmen
Die Instrumente in diesen Bereichen sollen vor allem zur Kostensenkung und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Sie unterstützen indirekt die landwirtschaftliche Produktion und die damit verbundenen öffentlichen Leistungen der Landwirtschaft. Im Einzelnen sind es Massnahmen zur Strukturverbesserung, soziale Begleitmassnahmen und die Förderung des Beratungswesens sowie der Pflanzen- und Tierzucht als auch der genetischen Ressourcen.
Der Bund wendete im Jahr 2014 für Landwirtschaft und Ernährung insgesamt 3693 Millionen Franken auf. Das entspricht 5,8 % an den Gesamtausgaben des Bundes. Nach sozialer Wohlfahrt (21 414 Mio. Fr.), Finanzen und Steuern (9469 Mio. Fr.), Verkehr (8429 Mio. Fr.), Bildung und Forschung (6952 Mio. Fr.) und Landesverteidigung (4348 Mio. Fr.) liegen die Ausgaben für Landwirtschaft und Ernährung an sechster Stelle.
Ausgaben des Bundes für Landwirtschaft und Ernährung nach Bereich
Ausgabenbereich | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 |
Mio. Fr. | Mio. Fr. | Mio. Fr. | Mio. Fr. | |
Produktion und Absatz | 441 | 440 | 450 | 431 |
Direktzahlungen | 2 795 | 2 809 | 2 799 | 2 815 |
Grundlagenverbesserung & Soziale Begleitmassnahmen | 135 | 192 | 189 | 184 |
Weitere Ausgaben | 293 | 270 | 268 | 263 |
Total Landwirtschaft und Ernährung | 3 663 | 3 711 | 3 706 | 3 693 |
Quellen: Staatsrechnung, BLW
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